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Rückgabe, Annahmeverweigerung und Reklamation

Aktualisiert:

Gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht?

Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für Bestellungen im Internet. Das Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. des Obligationenrechts (OR) betrifft Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge, nicht jeden Onlinekauf.

Ihre übrigen Rechte als Konsumentin oder Konsument nach dem OR bleiben bestehen, insbesondere die Gewährleistung für mangelhafte Ware. Dazu kommen zwei Wege, die sich aus der Bezahlung bei Lieferung ergeben: Stornierung vor dem Versand und Ablehnung des Pakets.

Was Sie tun können, wenn Sie die Ware nicht mehr möchten

  1. Vor dem Versand stornieren

    Bis zum Versand stornieren Sie kostenlos, beim Rückruf des Mitarbeiters oder per E-Mail an die Adresse unter Kontakt.

  2. Paket nicht annehmen

    Ist das Paket unterwegs, lehnen Sie es bei der Lieferung ab. Da erst bei der Übergabe bezahlt wird, bezahlen Sie nichts. Schreiben Sie uns kurz, damit die Bestellung abgeschlossen wird.

  3. Nach der Annahme schreiben

    Haben Sie das Paket angenommen, schreiben Sie uns mit Bestelldatum, Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Wir klären mit dem Vertriebspartner, was möglich ist, und antworten per E-Mail.

Beschädigte, falsche oder mangelhafte Ware

Prüfen Sie die Ware nach Erhalt und melden Sie Mängel sofort, am besten per E-Mail mit Foto. Das OR verlangt diese sofortige Anzeige (Art. 201 OR), sonst gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die man erst später entdeckt, melden Sie sofort nach der Entdeckung.

Je nach Fall können Sie die Rückgängigmachung des Kaufs, einen Preisnachlass oder Ersatz verlangen (Art. 205 und 206 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Ablieferung (Art. 210 OR).

Ist das Paket sichtbar beschädigt, nehmen Sie es am besten gar nicht an. Wird Ihnen der Kaufpreis erstattet, überweisen wir ihn auf ein Konto, das Sie uns nennen, weil Sie bei der Lieferung bezahlt haben.

Vor dem Öffnen prüfen

Kapseln und Creme sind Produkte, die man einnimmt oder auf die Haut aufträgt. Kontrollieren Sie deshalb vor dem Öffnen, ob Form und Anzahl der Packungen stimmen und ob die Versiegelung intakt ist. Eine Abweichung lässt sich an einer ungeöffneten Packung einfacher klären.

Fragen zu Rückgabe und Reklamation

Kann ich die Bestellung ohne Angabe von Gründen widerrufen wie in der EU?

Ein solches allgemeines Widerrufsrecht sieht das Schweizer Recht für Onlinekäufe nicht vor. Möchten Sie die Ware nicht mehr, stornieren Sie vor dem Versand oder nehmen das Paket bei der Lieferung nicht an, dann bezahlen Sie nichts. Nach der Annahme schreiben Sie uns, wir klären den Fall mit dem Vertriebspartner.

Was tue ich, wenn die falsche Form geliefert wurde?

Melden Sie das sofort per E-Mail, mit Bestelldatum, Telefonnummer und einem Foto von Paket und Packung. Öffnen Sie die falsch gelieferte Packung nicht. Wir klären mit dem Vertriebspartner Ersatz oder Erstattung.

Wie lange kann ich einen Mangel geltend machen?

Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach der Ablieferung der Ware (Art. 210 OR). Wichtig ist die Meldung: Einen Mangel müssen Sie sofort anzeigen, sobald Sie ihn bei der Prüfung oder später bei der Anwendung bemerken. Schreiben Sie dafür eine E-Mail mit Foto und Bestelldaten.